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   BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 55.03   

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BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 55.03 (https://dejure.org/2004,40409)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.2004 - 1 WB 55.03 (https://dejure.org/2004,40409)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 2004 - 1 WB 55.03 (https://dejure.org/2004,40409)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Soldatin auf Zeit auf eine bestimmte Verwendung - Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche Verwendung - Vereinbarung eines Dienstpostenwechsels in einem Personalgespräch - Ausübung des Ermessens bei der Entscheidung über die Verwendung eines ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 73.00

    Versetzung eines Soldaten; Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 55.03
    Er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn die Antragstellerin bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [338 f.]>, vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - ZBR 2001, 142> und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 4.03 - ).

    Eine die Personalführung bindende Zusage, die abweichend von der Regelung in § 38 Abs. 1 Satz 1 VwVfG nicht notwendigerweise schriftlich erfolgen muss (vgl. Beschluss vom 27. November 1986 - BVerwG 1 WB 102.84 - <BVerwGE 83, 255 [260]>), kann nur dann angenommen werden, wenn eine zur Überzeugung des Gerichts feststehende, eindeutige und auf ein bestimmtes Verhalten gerichtete Erklärung mit Bindungswillen von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle rechtlich befugt ist (Beschlüsse vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 81.94 - <BVerwGE 103, 219 [f.] = Buchholz 316 § 38 VwVfG Nr. 12> und vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - ).

    Äußerungen dieser Art unterscheiden sich von rechtsverbindlichen Zusagen gerade dadurch, dass ihnen erkennbar kein Selbstbindungswille zugrunde liegt (Beschlüsse vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - und vom 25. Juni 2002 - BVerwG 1 WB 19.02 - ).

  • BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 24.01

    Verwendung eines Berufssoldaten - Voraussetzungen für die Besetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 55.03
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten oder einer Soldatin, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>, vom 17. Mai 1988 -BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [26]> und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - ZBR 2002, 183 = PersV 2002, 286>).

    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten oder die Soldatin durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen oder ihren Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75- <BVerwGE 53, 95 [97]>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>, vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - , vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - ).

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 55.03
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten oder einer Soldatin, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>, vom 17. Mai 1988 -BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [26]> und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - ZBR 2002, 183 = PersV 2002, 286>).

    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten oder die Soldatin durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen oder ihren Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75- <BVerwGE 53, 95 [97]>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>, vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - , vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - ).

  • BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 4.03

    Dienstposten; Höherdotierung; Dienstpostenwechsel; Konkurrentenantrag;

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 55.03
    Er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn die Antragstellerin bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [338 f.]>, vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - ZBR 2001, 142> und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 4.03 - ).

    Danach ist das für die Anordnung eines Dienstpostenwechsels erforderliche dienstliche Bedürfnis (Nr. 23 i.V.m. Nr. 4 der zitierten Versetzungsrichtlinien) gegeben, wenn der Dienstposten des Soldaten oder der Soldatin weggefallen ist; entsprechendes gilt, wenn der Dienstposten zum Versetzungs- bzw. Umsetzungsstichtag wegfallen wird (Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 4.03 - ; Nr. 5 Buchst. c i.V.m. Nr. 23 der Versetzungsrichtlinien).

  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 23.03

    Konkurrentenantrag; Verwendung; Versetzungsantrag; Organisationshoheit;

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 55.03
    Nach der Rechtsprechung des Senats berechtigt die dem BMVg zustehende Organisations- und Personalhoheit ihn und die in seinem Auftrag handelnden personalbearbeitenden Stellen, bei der Besetzung eines freien Dienstpostens vor der Entscheidung, welcher Soldat oder welche Soldatin auf diesen Dienstposten versetzt werden soll, nach einem im wesentlichen personalwirtschaftlich bestimmten Ermessen festzulegen, ob der Dienstposten im Wege einer förderlichen Besetzung (mit anschließender Beförderung in den dem Dienstposten entsprechenden Dienstgrad) oder mittels einer Versetzung ohne derartige Förderung ("Versetzungsbewerber") oder durch einen Dienstpostenwechsel besetzt werden soll (Beschluss vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 23.03 - m.w.N.).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz;

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 55.03
    Derartige organisatorische Maßnahmen des BMVg berühren die individuelle Rechtssphäre eines Soldaten oder einer Soldatin nicht und können deshalb nicht mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden (vgl. Beschlüsse vom 5. August 1981 - BVerwG 1 WB 60.80 - , vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 27.99 - ZBR 2000, 133> jeweils m.w.N., vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 36.02 - und vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 57.02 - NVwZ-RR 2003, 512>).
  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung;

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 55.03
    Danach ist das für die Anordnung eines Dienstpostenwechsels erforderliche dienstliche Bedürfnis (Nr. 23 i.V.m. Nr. 4 der zitierten Versetzungsrichtlinien) gegeben, wenn der Dienstposten des Soldaten oder der Soldatin weggefallen ist; entsprechendes gilt, wenn der Dienstposten zum Versetzungs- bzw. Umsetzungsstichtag wegfallen wird (Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 4.03 - ; Nr. 5 Buchst. c i.V.m. Nr. 23 der Versetzungsrichtlinien).
  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 37.01

    Verwendungsdauer eines Berufssoldaten - Versetzung eines Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 55.03
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten oder die Soldatin durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen oder ihren Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75- <BVerwGE 53, 95 [97]>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>, vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - , vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - ).
  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87

    Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 55.03
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten oder einer Soldatin, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>, vom 17. Mai 1988 -BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [26]> und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - ZBR 2002, 183 = PersV 2002, 286>).
  • BVerwG, 04.12.1995 - 1 WB 106.95

    Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - Antrag auf Aussetzung einer Vollziehung -

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 55.03
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten oder die Soldatin durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen oder ihren Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75- <BVerwGE 53, 95 [97]>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>, vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - , vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - ).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche

  • BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 64.94

    Beurteilungsspielraum des zuständigen Vorgesetzten bei der Feststellung eines

  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
  • BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Umzugskostenvergütung bei einer verordneten

  • BVerwG, 27.11.1986 - 1 WB 102.84

    Rechtmäßigkeit der Bestimmungen über die Teilnahme, die Gestaltung, die

  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 27.99

    Effektiver Rechtsschutz im Fall truppendienstlicher Erstmaßnahmen des

  • BVerwG, 25.06.2002 - 1 WB 19.02

    Versetzung; Auslandsverwendung; Endverwendung; Zusage; Vertrauensschutz;

  • BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 36.02

    Angriff gegen dienstliche Maßnahmen durch einen Soldaten - Bewertung eines

  • BVerwG, 05.08.1981 - 1 WB 60.80

    Anspruch auf Dienstpostenwechsel - Antrag auf gerichtliche Entscheidung -

  • BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 33.98

    Verletzung von Fürsorgepflichten

  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht - Konkurrentenklage - Militärische Verwendungsentscheidung -

  • BVerwG, 21.09.2000 - 1 WB 93.00

    Rückgängigmachung militärischer Verwendungsentscheidungen - Besetzung eines

  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 21.05
    Deshalb verlangen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Personalführung, Soldaten und Soldatinnen nicht über eine längere Zeit in einer z.b.V.-Verwendung zu belassen, sondern sie so bald wie möglich auf einen dienstgradgerechten STAN-Dienstposten zu versetzen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 31, 32.02 -, vom 10. März 2004 - BVerwG 1 WB 55.03 - und vom 14. Juli 2004 - BVerwG 1 WB 16.04 - vgl. auch Scherer/Alff, SG, 7. Aufl., § 3 RNr. 69).
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